Werden Schwangerschaft und Geburt von der Krankenkasse übernommen?

Sie und Ihr Partner haben sich vielleicht auf die Schwangerschaft und die Geburt eines Babys gefreut. Allerdings sind die Kosten Untersuchung Schwangerschaft und Geburt sind nicht billig. Für eine optimale Behandlung muss man tief in die Tasche greifen. Ganz zu schweigen davon, wenn es später zu unerwünschten Komplikationen kommt und Sie besondere Maßnahmen benötigen. Daher ist es wichtig zu wissen, ob aktuell Schwangerschaft und Geburt von der Krankenkasse übernommen werden können.

Werden Schwangerschaftstests von der Krankenkasse übernommen?

Die gute Nachricht ist, dass es mittlerweile viele Krankenkassen gibt, die die Kosten für Schwangerschaftstests übernehmen. Dadurch soll das Risiko von Komplikationen während der Schwangerschaft vermieden werden. Zum Beispiel Blutungen, Präeklampsie, Geburtsfehler oder andere Infektionen. Diese Schwangerschaftsversicherung garantiert also die Gesundheit von Mutter und Fötus bis zum Zeitpunkt der Entbindung.

Ein Beispiel für eine Versicherung, die Sie nutzen können, ist die National Health Insurance – Healthy Indonesia Card (JKN-KIS) von BPJS Health. Wenn Sie sich als Mitglied von BPJS Kesehatan registrieren, können Sie dreimal kostenlos eine Schwangerschaftsuntersuchung durchführen: einmal im 1. Trimester, einmal im 2. Trimester und zweimal im 3. Trimester.

Sie haben auch Anspruch auf einen Ultraschalldienst, um die Entwicklung des Fötus zu sehen. Dies sollte jedoch nur bei Verdacht auf ein Problem mit dem Fötus und auf Empfehlung der Hebamme oder des Arztes erfolgen. Wenn Sie also einen Ultraschall nach Ihren persönlichen Vorlieben machen möchten, müssen Sie ihn selbst bezahlen.

Neben der BPJS Kesehatan bieten auch andere private Krankenversicherungen Schutz für Mutter und Fötus während der Schwangerschaft. Doch leider bieten nicht alle Krankenkassen diesen einen Schutz an.

Stellen Sie daher sicher, dass die von Ihnen gewählte Krankenversicherung über eine Schwangerschaftsversicherung verfügt. Auf diese Weise müssen Sie sich keine Gedanken mehr über die Kosten für Schwangerschaftstests machen.

Was ist mit den Kosten für die Geburt, werden sie auch von der Krankenkasse übernommen?

Gegen den Zeitpunkt der Entbindung werden Sie möglicherweise von Glücks- und Angstgefühlen überwältigt. Froh, das Baby bald zu sehen, aber auch besorgt über die teuren Lieferkosten.

Sie fragen sich vielleicht. Wenn die Kosten für die Schwangerschaftsuntersuchung von der Krankenkasse übernommen werden, wird dann auch die Entbindungsgebühr übernommen?

Die Antwort ist ja,. BPJS Health ist eine staatliche Versicherung, die die Kosten einer Geburt übernimmt, egal ob es sich um eine normale Entbindung oder einen Kaiserschnitt handelt. Mit einem Hinweis läuft dieser Prozess nach medizinischen Verfahren und Indikationen ab.

Sie haben zum Beispiel Angst vor den Schmerzen bei einer vaginalen Geburt und entscheiden sich am Ende stattdessen für einen Kaiserschnitt. Nun, solche Gründe werden normalerweise nicht von BPJS Health abgedeckt. Der Grund dafür ist, dass der Kaiserschnitt aus persönlichem Wunsch und nicht aus medizinischen Gründen durchgeführt wurde, die durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen wurden.

Neben BPJS Health haben auch mehrere private Versicherungsgesellschaften die Kosten für die Geburt übernommen. In den Entbindungskosten sind sogar die Kosten für den Krankenhausaufenthalt der Mutter, die stationäre Versorgung des Babys und die ambulante Versorgung enthalten.

Denken Sie daran, dass jede Krankenkasse eine andere Richtlinie zur Mutterschaftsversicherung hat. Fragen Sie deshalb Ihren Krankenkassenvertreter nach diesem Service.

Die Krankenkasse bietet auch Nachsorge an

Für diejenigen unter Ihnen, die bei BPJS Health registriert sind, gilt diese Krankenversicherungsleistung nicht nur bis zur Geburt. Sie können weiterhin Leistungen der Wochenbettbetreuung in Anspruch nehmen oder postnatale Betreuung (PNC).

Die von BPJS abgedeckten PNC-Dienste werden dreimal durchgeführt, und zwar:

  • PNC 1: durchgeführt in den ersten sieben Tagen nach der Geburt
  • PNC 2: durchgeführt am 8. bis 28. Tag nach der Geburt
  • PNC 3: durchgeführt am 29. bis 42. Tag nach der Geburt

Diese Krankenkassenleistung läuft offenbar bis zur Wahl der Verhütung weiter. Hier werden Sie zu Familienplanungsprogrammen und Verhütungsmitteln beraten, die für Sie geeignet sind.

Nicht nur bei BPJS, sondern auch bei der privaten Krankenversicherung können Sie alle Leistungen der Wochenbettbetreuung in Anspruch nehmen. Auch hier ist zu beachten, dass jede Versicherungsgesellschaft ihre eigene Police bezüglich Schwangerschafts- und Geburtsversicherung hat.

Informieren Sie sich daher über Ihre Rechte und Pflichten, bevor Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden. Auf diese Weise verläuft Ihr Schwangerschafts- und Entbindungsprozess reibungslos und sichert die Gesundheit von Ihnen und Ihrem Baby.

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